Nach einem reparierten Unfallschaden kann ein Fahrzeug trotz fachgerechter Instandsetzung an Marktwert verlieren. Diese merkantile Wertminderung sollte im Gutachten berücksichtigt werden.
Die Leistung richtet sich an Fahrzeughalter, Geschädigte, Werkstätten und Rechtsanwälte. Ziel ist eine klare fachliche Grundlage für die weitere Schadenregulierung, bevor Reparatur, Abrechnung oder Kommunikation mit der Versicherung entschieden werden.
Relevante Unterlagen können nach Absprache an Versicherung, Rechtsanwalt oder Reparaturbetrieb weitergegeben werden. Dadurch bleiben Schadenumfang, Reparaturweg und wirtschaftliche Bewertung nachvollziehbar dokumentiert.

